United Cheer X-plosion e.V. - Cheerleader Dresden

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 Euro und wird jeweils am 15. eines Monats eingezogen. Die einmalige Nutzungsgebühr beträgt 50,00 Euro und wird mit dem ersten fälligen Mitgliedsbeitrag oder nach individueller Absprache eingezogen. Die Nutzungsgebühr wird u.a. für den Kauf von Uniformen, Trainingsanzügen, Pompons etc. verwendet und wird bei Austritt nicht zurückgezahlt.

    Mit Beitritt zum kleinsten Peewee-Team (X-iniminis) wird der Mitgliedsbeitrag um 15 € rabattiert (monatlich 10 €), auf Grund verkürzter wöchentlicher Trainingszeit, zusätzlich wird die Nutzungsgebühr in Höhe von 50 € vorerst ausgesetzt. Erst bei Eintritt in ein nächsthöheres Alters- bzw. Leistungsteam werden der volle Mitgliedsbeitrag und die Nutzungsgebühr fällig.

     

  2. Der Verein ist über den Landessportbund Sachsen e.V. und dort über die ARAG Sportversicherung versichert. Es handelt sich dabei um eine Grundabsicherung. Falls eine umfangreichere Absicherung gewünscht wird, ist dafür jedes aktive Mitglied privat zuständig.

     

  3. Falls sich ein Unfall während des Übungsbetriebes, oder einer offiziell bekanntgegebenen Veranstaltung des Vereins ereignet, meldet der Verletzte dieses Ereignis sofort dem jeweiligen Trainer oder einer Aufsichtsperson. Jeder gemeldete Unfall wird in einem Unfallbuch protokolliert. Bei schwerwiegenden Verletzungen die einen Arztbesuch notwendig machen, beantragt der Verunfallte oder dessen Angehörigen zeitnah bei Trainern, oder Vorstandsmitgliedern eine Unfallmeldung beim LSB Sachsen. Die Unfallmeldung erfolgt online und zum Ablauf sowie Ausfüllen der Meldung bekommt die verletzte Person dann gesondert Mitteilung vom Verein.

     

  4. Der Verein übernimmt keine Haftung für private Wertgegenstände seiner Mitglieder während des Übungsbetriebes oder offiziell bekanntgegebenen Veranstaltungen des Vereins.

     

  5. Die Vereinsatzung wird auf der Homepage des United Cheer X-plosion e.V. veröffentlicht oder kann in der Geschäftsstelle angefordert werden. Die Vereins- und Beitragsordnung wird ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht, außerdem jedem Mitglied zum Beitritt in den Verein ausgehändigt.

     

  6. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Monats mit einer 30-tägigen Kündigungsfrist erfolgen.

     

  7. Mit der Beitrittserklärung eines Mitglieds erhält der Verein für die Teilnahme an Wettkämpfen eine Kopie der Geburtsurkunde.

     

  8. Um einen reibungslosen Übungsbetrieb zu gewährleisten, verpflichtet sich jedes aktive Mitglied Sorge zu tragen, bei Abwesenheit rechtzeitig die jeweiligen Trainer zu informieren.

     

  9. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet mit vereinseigenen Sachwerten (Uniformen, Trainingsanzügen, Pompons etc.) pfleglich umzugehen und eventuelle Beschädigungen sofort zu melden.

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